Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Listung von Feriendomizilen in den Internet-Portalen:
www.urlaub-3000.de
www.deutsches-urlaubs-verzeichnis.de
www.privatzimmer-direkt24.de
www.pensionen-direkt24.de
www.urlaub-direkt-guenstig-buchen.de
www.ferien-direkt24.de
www.direkt-urlaubbuchen.de
www.urlaub-deutschlandweit24.de
www.deutsche-urlaubsdomizile.de
www.direkturlaub-in-deutschland.de
www.deutsche-feriendomizile.de
www.hotels-direkt24.de
- 1. Gelistet wird in der Urlaubs-Suchmaschine Suchmaschine www.deutsche-feriendomizile.de und in weiteren 11 Urlaubssuchdateien. Rubriken gemäß Auflistung und Absprache, siehe Angebot und/oder Rechnung. Es erfolgen somit in insgesamt 12 Urlaubs-Suchdateien und in je 5 Rubriken zusammen 50 Listungen gemäß Aufstellung bzw. Absprache.
- 2. Alle Portale werden von UiD. Urlaub in Deutschland UG. (Soest) verwaltet − die genaue Adresse finden Sie im Impressum.
- 3. Alle Aufträge kommen ausschl. nur zu diesen Bedingungen / AGBs zustande. Andere Bedingungen oder Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- 4. Jeder Auftraggeber von Reise- Urlaubs- und Domizilanzeigen trägt ausschl. selbst und alleine die Verantwortung für den Inhalt seiner Werbung oder seiner uns zur Veröffentlichung angegebenen Internetseite/n und gestattet und genehmigt die Schaltung des genannten Links. Für keines der genannten Internetportale, in denen gelistet wird, übernehmen wir hierfür eine Haftung. Dies gilt auch für angebrachte Links auf den gelisteten Kundenseiten.
- 5. Gebuchte Reise- Urlaubs- und Domizilanzeigen bleiben für die vereinbarte Zeitspanne ununterbrochen im Internet veröffentlicht und werden nach Auftragserhalt für die vereinbarte Gesamtlaufzeit berechnet. Im Falle unvorhersehbarer technischer Schwierigkeiten oder bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Ausstrahlung oder Schadensersatz.
- 6. Ausdrückliche, verbindliche Zusicherung: Es findet keine automatische Verlängerung statt, weshalb seitens gelisteter Kunden auch keine Kündigung zum Vertragsende notwendig ist. Für den Fall einer Verlängerung bedarf es einer Neuvereinbarung; UiD. Urlaub in Deutschland UG. ruft interessierende Urlaubsdomizile rechtzeitig vor Auslauf einer bestehenden Listung an.
- 7. Die Listung erfolgt sofort binnen 24, spätestens 48 Stunden gemäß Auftrag und zwar in allen oben genannten 10 Internetdateien. Es gilt für die vereinbarte Laufzeit der vereinbarte Betrag plus gültiger MwSt.! Der Preis ist ein gesamter Einmalpreis für die genante Gesamtzeitlaufzeit. Nachberechnungen, egal wie auch immer, finden nicht statt. Unsere Rechnung ist sofort bei Erhalt zahlbar.
- 8. UiD. Urlaub in Deutschland UG. hat das Recht, bei Nichtzahlung und einer erfolglos gebliebenen Mahnung die erfolgte Veröffentlichung / den erfolgten Eintrag / die vorgenommene Verlinkung zu sperren oder wahlweise gänzlich zu löschen, ohne dass hierdurch die Haupt- forderung erlischt. Der Rechnungsbetrag gilt dann als Schadensersatzbetrag und ist in der für den Eintrag berechneten Höhe sofort zahlbar. Für verspätete Zahlung(en) und deren Folge(n) haftet ausschließlich alleine der Schuldner.
- 9. Verbraucher können jeder Listung innerhalb einer gesetzlichen Frist von 14 Tage ab Erhalt der Rechnung ohne Angabe von Gründen widersprechen. Eine Begründung hierfür ist nicht notwendig. Es kommt auf den fristgerechten Erhalt bei UiD. Urlaub in Deutschland UG. per Brief oder Fax an. Urlaub in Deutschland UG. ist berechtigt, eine Gebühr bis zur Höhe der ursprünglichen Listungsgebühr plus MwSt. bei Widerruf pauschal und für bereits erbrachte Arbeiten / vorgenommene Listungsleistungen / Ausfall etc. zu verlangen. Auch dieser Betrag ist sofort bei Rechnungserhalt fällig. Bei einem Widerspruch verpflichtet sich UiD. Urlaub in Deutschland UG., sofort und gemäß Kundenwunsch die Verlinkunkung zur Kunden-Internetseite abzuschalten.
- 10. UiD. Urlaub in Deutschland UG. ist berechtigt, für Mahnung eine Mahngebühr zu verlangen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen hierzu ergänzend. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Soest (Westf.)!
Quelle: eRecht24